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Folgen des Braunkohlebergbaus für Fließgewässer

Die Fließgewässer, die sich im Einflussbereich des Braunkohlebergbaus befinden, werden in ihrer morphologischen, chemischen und biologischen Qualität erheblich durch Verlegung, Ausbau, Abdichtung, Grundwasserabsenkung, -wiederanstieg und Sümpfungswassereinleitung beeinflusst.

Im Zuständigkeitsbereich der LMBV sind in Sachsen insgesamt ca. 966 km Fließgewässerstrecke (568 km in Ostsachsen, 398 km in Westsachsen) durch den Braunkohlebergbau beeinflusst. Davon wurden ca. 259 km verlegt und ca. 87 km mit Folien oder Lehm gedichtet.

In Sachsen weisen etwa 9 % der Fließgewässer Belastungen auf, welche ihre Ursache im Braunkohlebergbau haben.

 

Folgen für Struktur, Qualität und Ökologie der Fließgewässer

Maßnahmen

Es sind Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen für die Gewässer zu erfüllen. Insbesondere bei verlegten und naturfern ausgebauten Fließgewässern ist aus räumlichen und sicherheitstechnischen Gründen eine Renaturierung im eigentlichen Sinne nur sehr begrenzt möglich.

Vor dem Jahr 2018 wurden beispielhaft für einige Fließgewässer Maßnahmenplanungen für die Verbesserung der Gewässerstruktur auf der Grundlage des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzeptes erstellt. Seit 2018 werden ebenfalls beispielhaft für einige Fließgewässer sogenannte Vorhabens- und Sanierungspläne erstellt, in denen eine Maßnahmenplanung erfolgt, die alle Belastungsfaktoren so gut wie möglich berücksichtigt.

Der bergbauliche Einfluss auf die Fließgewässer im Lausitzer Braunkohlerevier wurde unter der Federführung des Landes Brandenburg und in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen ermittelt, bewertet und als Grundlage für die Ableitung geeigneter Maßnahmen genutzt. Die Umsetzung und Fortschreibung des Maßnahmenkonzeptes zur Verminderung der Bergbaufolgen wird viele Jahre in Anspruch nehmen.

Impressionen

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